begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) in Celle
Die begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) zielt darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund ihrer Behinderung besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.
Die Förderung orientiert sich an den Kompetenzen nicht an den Defiziten des Teilnehmers. Dies beinhaltet, dass Lernsituationen geschaffen werden, die an vorhandenen Kenntnissen und Kompetenzen anknüpfen und in denen die Teilnehmer ihre Fähigkeiten erkennen und zur Geltung bringen können.
Der Ablauf
Leistungsgegenstand der begleiteten betrieblichen Ausbildung (bbA) für behinderte Menschen mit Förderbedarf nach § 117 SGB III ist die Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung sowie die Akquise von betrieblichen Ausbildungsstellen (Modul 1) und die bedarfsgerechte Begleitung während der betrieblichen Ausbildung sowie der anschließende Übergang in versicherungspflichtige Beschäftigung (Modul 2).
Modul 1 Vorbereitung auf die betriebliche Ausbildung und Ausbildungsstellensuche:
Bei der Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung handelt es sich um eine individuelle und kontinuierliche Unterstützung der einzelnen Teilnehmer, die sich an der konkreten Lebenssituation und dem jeweiligen Unterstützungsbedarf ausrichtet und in der Regel nicht um eine Gruppenmaßnahme.
Insbesondere folgende Aufgabenfelder sind dieser Phase zugeordnet:
• Absicherung der Berufswahl
• Ausbildungsstellenakquise, inkl. Unterstützung bei der Ausbildungsstellensuche
• Begleitung in Übergangszeiten zwischen Schule und betrieblicher Ausbildung
Modul 2 Ausbildungsbegleitung:
Die Ausbildungsbegleitung beginnt mit Aufnahme der betrieblichen Ausbildung.
Die Begleitung während der betrieblichen Ausbildung geht über die Vermittlung von betriebs- und ausbildungsüblichen Inhalten in einer betrieblichen Berufsausbildung und über die vom Ausbildungsbetrieb zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten hinaus.
Hierzu gehören Angebote
• zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
• zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
• zum Umgang mit behinderungsbedingten Einschränkungen und
• zur sozialpädagogischen Begleitung
Zusätzlich werden folgende Angebote bereitgestellt:
• zielgruppengerechte Methodik und Didaktik
• Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen
• Stütz- und Förderunterricht
• individuelle Förderplanung unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten
• Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbetrieb
• Eingliederung in versicherungspflichtige Beschäftigung
Die Zielgruppe
Zielgruppe der Maßnahme sind junge Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX i.V.m. § 19 SGB III), die voraussichtlich für eine betriebliche Ausbildung geeignet sind und wegen ihrer Behinderung zwar besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen (§ 113 Abs.1 i.V.m.§ 117 Abs. 1 Nr.1 b SGB III), jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne § 35 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) für behinderte Menschen angewiesen sind.
Die Ziele des Angebots
Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Der Auftragnehmer unterstützt die Teilnehmer bei der Aufnahme einer ausbildungsadäquaten versicherungspflichtigen Beschäftigung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der betrieblichen Ausbildung.