Leistungsgegenstand der begleiteten betrieblichen Ausbildung (bbA) für behinderte Menschen mit Förderbedarf nach § 117 SGB III ist die Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung sowie die Akquise von betrieblichen Ausbildungsstellen (Modul 1) und die bedarfsgerechte Begleitung während der betrieblichen Ausbildung sowie der anschließende Übergang in versicherungspflichtige Beschäftigung (Modul 2).
Modul 1 Vorbereitung auf die betriebliche Ausbildung und Ausbildungsstellensuche:
Bei der Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung handelt es sich um eine individuelle und kontinuierliche Unterstützung der einzelnen Teilnehmer, die sich an der konkreten Lebenssituation und dem jeweiligen Unterstützungsbedarf ausrichtet und in der Regel nicht um eine Gruppenmaßnahme.
Insbesondere folgende Aufgabenfelder sind dieser Phase zugeordnet:
• Absicherung der Berufswahl
• Ausbildungsstellenakquise, inkl. Unterstützung bei der Ausbildungsstellensuche
• Begleitung in Übergangszeiten zwischen Schule und betrieblicher Ausbildung
Modul 2 Ausbildungsbegleitung:
Die Ausbildungsbegleitung beginnt mit Aufnahme der betrieblichen Ausbildung.
Die Begleitung während der betrieblichen Ausbildung geht über die Vermittlung von betriebs- und ausbildungsüblichen Inhalten in einer betrieblichen Berufsausbildung und über die vom Ausbildungsbetrieb zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten hinaus.
Hierzu gehören Angebote
• zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
• zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
• zum Umgang mit behinderungsbedingten Einschränkungen und
• zur sozialpädagogischen Begleitung
Zusätzlich werden folgende Angebote bereitgestellt:
• zielgruppengerechte Methodik und Didaktik
• Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen
• Stütz- und Förderunterricht
• individuelle Förderplanung unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten
• Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbetrieb
• Eingliederung in versicherungspflichtige Beschäftigung