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Additive Zusatzqualifizierung Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch

Um als Lehrkraft in einem Integrationskurs mit Alphabetisierung unterrichten zu dürfen, ist eine gesonderte Zulassung erforderlich, die man beim BAMF beantragen kann (Antrag). Über die Zulassung entscheidet das BAMF auf Grundlage der Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen mit Alphabetisierung. Unter Umständen ist es notwendig, die verkürzte (40 UE) oder unverkürzte (80 UE) additive Zusatzqualifizierung zu absolvieren. 

Wir bieten ausschließlich die unverkürzte Zusatzqualifizierung (ZQ) an. Die ZQ findet zu 50% online und zu 50% in Präsenz (meistens in Bielefeld) statt. In der Regel bemühen wir uns, die Präsenzphasen auf zwei Wochenenden zu verteilen, um die Reisekosten möglich gering zu halten. Die Kosten werden bis auf einen Eigenanteil von 75,00 € vom BAMF übernommen, wenn Sie einen Aktivitätsnachweis einreichen können. In diesem bestätigt ein Kursträger, dass er Sie in einem Alphabetisierungskurs einsetzen möchte. 

Die Terminpläne und Anmeldeunterlagen finden Sie unten auf dieser Seite im Download.   Beachten Sie bitte, dass wir folgende Unterlagen für eine verbindliche Anmeldung benötigen:

  • Seminarvertrag
  • Bescheid BAMF (verkürzt/unverkürzt)
  • Aktivitätsnachweis Ihres Kursträgers

Die nächste ZQ Alphabetisierung wird im Januar 2026 starten. Den Terminplan und die Anmeldeunterlagen finden Sie unten im Download. 

Kontakt

Ilona Lützenkirchen
Fax: 0521-260725-11

Standort

Sprachinstitut Bielefeld
Herforder Str. 14
33602 Bielefeld
Fax.: 0 521 26072511

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Ilona Lützenkirchen
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Sprachinstitut Bielefeld

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Bielefeld
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0 521 2607250
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