Ambulante Hilfen zur Erziehung (HzE) - Siegen
Unterstützung der ganzen Familie
Der Ablauf
Das Konzept
Zur Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden, sowie Kindern und Jugendlichen im Kreis Siegen-Wittgenstein und der Stadt Siegen, bietet der IB in Siegen verschiedene Hilfen zur Erziehung an. Ziel ist es mit fachlicher Unterstützung und Beratung die Hilfesuchenden zu befähigen ihren Alltag und ihre Probleme selbständig zu bewältigen, sich in die Gesellschaft einzugliedern, persönliche Verantwortung zu übernehmen und die gesellschaftliche Entwicklung mitzugestalten.
Vorrangig ist dabei die Aktivierung von vorhandenen Stärken und Ressourcen.
Die `Hilfen aus einer Hand´ ermöglichen eine hohe Übereinstimmung zwischen Problemen, Bedürfnissen und Möglichkeiten der Familien / Einzelnen einerseits und dem Angebot an Beratung und Unterstützung andererseits. Auf der Grundlage der systemischen Sichtweise wird die Hilfe quantitativ, inhaltlich und methodisch dem jeweiligen Stand der Entwicklung und den Veränderungswünschen der Klienten angepasst. Sie setzt am Lebensfeld der Betroffenen an und bezieht die Ressourcen des jeweiligen Gemeinwesens beispielsweise durch Vernetzung mit anderen Institutionen wie Schule, Kindergarten, Jugendzentren etc. mit ein.
- Die Hilfe findet in der Regel im Haushalt der Familie/ des Klienten statt – als aufsuchende Hilfeform.
- Die Arbeit findet mit dem gesamten System Familie, unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, statt.
- Im Hilfeplanverfahren mit dem Jugendamt werden Ziele, Arbeitsaufträge und der daraus resultierender durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsumfang sowie die voraussichtliche Dauer der Maßnahme vereinbart.
Die Zielgruppe
- Familien / Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen, deren Selbsthilfepotential aufgrund außer- und innerfamiliärer Faktoren zumindest in Teilbereichen belastet ist und die einen Bedarf an Hilfe zur Erziehung haben.
- Familien und Alleinerziehende mit Kindern und Jugendlichen, deren Situation in der Regel durch soziale Benachteiligung sowie psychische und soziale Konflikte gekennzeichnet ist und die in ihrer Erziehungsfähigkeit beeinträchtigt sind.
- Kinder und Jugendliche, die von Vernachlässigung bedroht sind und für die die Notwendigkeit einer Fremdunterbringung geklärt werden muss, oder die aus einer solchen zurückgeführt werden sollen.
- Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in belastenden Familien- und Lebenssituationen befinden, die im Lösungsprozess von ihren Eltern unterstützt und in ein eigenständiges Leben begleitet werden sollen.
Die Ziele des Angebots
Mit fachlicher Unterstützung sollen Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene befähigt werden ihren Alltag und ihre Probleme selbständig zu bewältigen. Vorhandene Ressourcen der Familie, der einzelnen Familienmitglieder und des Sozialraumes sowie die Entwicklungspotentiale werden eruiert und nutzbar gemacht.
- Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse (z.B. Finanzen, Ernährung, Wohnraum, gesundheitliche Versorgung, Bildung) unter Nutzung der Ressourcen des Sozialraumes
- Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern
- Stärkung der positiven emotionalen Beziehungen und des Selbstwertgefühls der Klienten
- Klärung von Alltagsstrukturen bzw. Anregung von förderlichen Veränderungen
- Klären und Gestalten von Beziehungen z.B. nach Trennung, Scheidung
- Integration in das soziale Umfeld
- Befähigung der Klienten, Krisen und Probleme eigenständiger zu lösen
- Klärung der Notwendigkeit familienersetzender Hilfen
- Hilfestellung bei der Entwicklung einer realistischen schulisch- / beruflichen Perspektive
- Klärung von Unterstützungsmöglichkeiten durch andere Institutionen
- Förderung von aktiver Freizeitgestaltung
- Begleitung hin zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
- Lebenssituationen bewältigen
- Energie freisetzen
- Entwicklungen beeinflussen
- Lebensplanung verwirklichen
- Konsequenz beibehalten
Weitere Informationen
Gesetzliche Grundlagen
- § 27 KJHG/SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe, Flexible Jugendhilfe
- § 31 KJHG/SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 36 KJHG/SGB VIII Hilfeplanung (in Verbindung mit §§ 1, 3 und 4 KJHG)
- § 41 KJHG/SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
- § 8a KJHG/SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- § 16 KJHG/SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie