1. Auswahl und Aufnahme
- Gemeinsame Auswahl geeigneter Teilnehmer in enger Absprache zwischen dem Internationalen Bund und der Agentur für Arbeit.
- Erstgespräch zur Bedarfsanalyse und Festlegung individueller Förderziele.
2. Beginn der Ausbildung
- Start der betrieblichen Ausbildung im jeweiligen Unternehmen.
- Regelmäßige Betreuung durch den Ausbildungsbegleiter, der die Auszubildenden als feste Bezugsperson während der gesamten Maßnahmedauer unterstützt.
3. Individuelle Unterstützung
- Fachliche Förderung: Ergänzender Stütz- und Förderunterricht zur Vertiefung von Ausbildungsinhalten und Vorbereitung auf Prüfungen.
- Sozialpädagogische Begleitung: Unterstützung bei persönlichen oder sozialen Herausforderungen, wie z.B. Konfliktbewältigung, Zeitmanagement oder Motivation.
- Beratung und Coaching für den Ausbildungsbetrieb: Unterstützung bei Fragen rund um die Ausbildung und zur Integration des Auszubildenden.
- ggf. Einbeziehung der Eltern
4. Regelmäßige Feedbackgespräche
- Laufende Kommunikation zwischen Auszubildendem, Betrieb und Auftraggeber zur Reflexion des Fortschritts.
- Bei Bedarf Anpassung der Unterstützungsmethoden.
5. Prüfungsvorbereitung und Abschluss
- Intensive Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen.
- Begleitung während der Prüfungsphase und Hilfestellung bei der Bewältigung von Prüfungsängsten.
6. Nachbetreuung
- Unterstützung beim Übergang in eine dauerhafte Beschäftigung nach Abschluss der Ausbildung.
- Bei Bedarf weitere Nachbetreuung, um den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.