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Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

 

Ab dem 01.07.2022 müssen Lehrkräfte eine zusätzliche Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen oder sich zu einer ZQ Berufssprachkurse angemeldet haben, um in einem Berufssprachkurs unterrichten zu drüfen. Das BAMF fördert seit Herbst 2020 die Qualifizierung von Lehrkräften, die bereits eine Zulassung als Kursleitende/r in Integrationskursen haben.

Seit 24.06.2022 gibt es für die Teilnahme an der ZQ BSK keine weiteren Zugangsbeschränkungen mehr, sodass Sie auch als Selbstzahler*in an der ZQ teilnehmen können!

Mit diesem Qualifizierungsangebot sollen die Lehrkräfte dazu befähigt werden, verschiedene Formen des berufsbezogenen Deutschunterrichts auf den Sprachniveaustufen A2 bis C2 gemäß den konzeptionellen Vorgaben des BAMF professionell umzusetzen.

 

Wir bieten in 2024 voraussichtliche keine ZQ Berufssprachkurse mehr an.

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie finden diese im Download (unten auf dieser Seite).

Antworten auf wichtige Fragen finden Sie auch im Download unter "FAQ ZQ BSK".

 

 

 

 

 

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Fax: 0521-260725-11

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