Eine Berechtigung für die Teilnahme an einem DeuFöV-Kurs kann durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter oder durch das BAMF erfolgen. Eine Erteilung durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten:
- Ausbildungssuchende,
- Arbeitssuchende,
- Arbeitslose und / oder
- Personen in einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahme.
Durch das BAMF werden Berechtigungen erteilt für:
- Personen ohne Ausbildung,
- Personen in der Anerkennungsphase ihres ausländischen Berufsabschlusses,
- Personen, die Ihren Berufsabschluss erfolgreich abschließen wollen und /oder
- Personen, die eine Berufserlaubnis bekommen möchten, für die ein bestimmtes Sprachniveau erforderlich ist.
Um an einem DeuFöV-Sprachkurs teilzunehmen, müssen die Teilnehmer über das vorhergehende Sprachniveau verfügen. Wer also zum Beispiel an einem B2-Kurs teilnehmen möchte, muss dafür das Niveau B1 nachweisen.