Umschulung zur/zum Friseurin/Friseur
Lehrgangsinhalte
Die Umschulung wird nach der aktuell gültigen Verordnung und dem Rahmenlehrplan der Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin durchgeführt.
Zu den Umschulungsinhalten zählen unter anderem:
- Kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln
- Betreuen, Beraten und Verkaufen
- Pflegen des Haares und der Kopfhaut
- Haarschneiden
- Gestalten von Frisuren
- Dauerhaft Umformen
- Farbverändernde Haarbehandlungen
- Dekorative Kosmetik und Maniküre
- Pflegen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen
- Schutz der Haut und der Atemwege sowie Hygiene
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Qualitätssicherung
- Arbeiten im Team
- Werbung, Präsentation und Preisgestaltung
- Kundenbindung
- Prüfungsvorbereitung
- Bewerbungstraining
Die Voraussetzungen
Ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1) und Grundlagenkenntnisse Mathematik
Die Zielgruppe
(Langzeit)Arbeitslose im SGB III oder SGB II Bezug.
Weitere Informationen
Die Maßnahme umfasst 3.111 Lehrgangsstunden (mtl. Urlaubsanspruch 2 Tage), davon:
Praxis 1.775 U.-Std. inkl. drei ÜbA
zzgl. Praktikum 928 Zeit-Std.
Theorie 1.136 U.-Std. inkl. Prüfungsvorbereitung
und Bewerbungstraining