Berufliche Bildung gestalten
Akt2mV
Gegenstand der Maßnahmekombination ist die dauerhafte berufliche Eingliederung durch eine intensive Aktivierung und Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III. Bei erfolgter Vermittlung kann der Internationale Bund auf Wunsch des Teilnehmers bei der Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses unterstützen.
Der Ablauf
Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmers wird vom Jobcenter festgelegt. Sie beträgt in der Regel mindestens zwei und höchstens drei Monate. Für die Teilnehmer besteht eine Anwesenheitspflicht von fünf Tagen pro Woche.
Die Zielgruppe
Teilnehmer sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die im SGB II Leistungsbezug sind.
Die Ziele des Angebots
Dauerhafte berufliche Eingliederung.