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Umschulung zum Koch

ab April 2019

Die Umschulung wird nach der aktuell gültigen Verordnung und dem Rahmenlehrplan der Berufsausbildung zur Köchin / Koch durchgeführt.

 

Zu den Umschulungsinhalten zählen unter anderem:

 

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
  • Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung
  • Hygiene
  • Küchenbereich
  • Servicebereich
  • Büroorganisation und –kommunikation
  • Warenwirtschaft

Die Voraussetzungen

Eingangsvoraussetzungen

Mindestens erfolgreicher Hauptschulabschluss oder vergleichbarer anerkannter Bildungsabschluss sowie ausreichende Deutsch- und Mathematikkenntnisse (Test)

Die Zielgruppe

(Langzeit)arbeitslose im SGB III oder SGB II Bezug.

Weitere Informationen

Unterrichtszeiten: Montag - Donnerstag 8:00 - 16:30, Freitag 8:00 - 15:30

Kursdauer: 21 Monate

Fördermöglichkeiten
Agentur für Arbeit / Jobcenter

Kontakt

Achim Mettbach
Fax: 0 2234 511-710

Standort

Bildungszentrum Frechen, Zum Kuckental
Zum Kuckental 7
50226 Frechen
Tel.: 0 2234 511-6
Fax.: 0 2234 511-710

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Achim Mettbach
Fax: 0 2234 511-710
Bildungszentrum Frechen, Zum Kuckental
Zum Kuckental 7
Frechen
Tel.: 0 2234 511-6
Fax.: 0 2234 511-710
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