Umschulung zum Koch
ab April 2019
Die Umschulung wird nach der aktuell gültigen Verordnung und dem Rahmenlehrplan der Berufsausbildung zur Köchin / Koch durchgeführt.
Zu den Umschulungsinhalten zählen unter anderem:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
- Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung
- Hygiene
- Küchenbereich
- Servicebereich
- Büroorganisation und –kommunikation
- Warenwirtschaft
Die Voraussetzungen
Eingangsvoraussetzungen
Mindestens erfolgreicher Hauptschulabschluss oder vergleichbarer anerkannter Bildungsabschluss sowie ausreichende Deutsch- und Mathematikkenntnisse (Test)
Die Zielgruppe
(Langzeit)arbeitslose im SGB III oder SGB II Bezug.
Weitere Informationen
Unterrichtszeiten: Montag - Donnerstag 8:00 - 16:30, Freitag 8:00 - 15:30
Kursdauer: 21 Monate
Fördermöglichkeiten
Agentur für Arbeit / Jobcenter